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| Version | Änderung | Datum | Verantwortlich |
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| 1.0 | Initiale Version | 17.02.2025 | Stefan Schöb |
| 2.0 | Wechsel auf Online Version / Übersetzung hinzugefügt / diverse Anpassungen in der Definition | 01.01.2026 | Stefan Schöb |
Im Reglement Schiedsrichterwesen werden sämtliche Themen rund um das Schiedsrichterwesen der STF geregelt.
In diesem Dokument regelt das Schiedsrichterwesen der Swiss Tablesoccer Federation. Einzelne Regeln sind in den entsprechenden Dokumenten der ITSF resp. der STF definiert und sind nicht bestand von diesem Reglement.
Die STF ist gemäss der Definition vom ITSF für die Ausbildung der Schiedsrichter bis und mit der Stufe National verantwortlich.
Grundsätzlich haben sich die Schiedsrichter an den vom ITSF definierten Referee Code zu halten. Die darin enthaltenen Regeln/Definitionen können jedoch von diesem Dokument überschrieben werden. Im Zweifelsfall gilt die Regelung in diesem Dokument.
Weiter gilt für die Ausbildung der Schiedsrichter das Konzept "Ausbildung Schiedsrichter".
Der Schiedsrichter wird in jedem Fall mit folgendem Entgelt entlöhnt: 5.- CHF pro Spieler pro Match
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Zeit/Hauptschiedsrichter
Wird ein Zeit- sowie ein Hauptschiedsrichter benötigt, sind pro Spieler 10.- CHF zu bezahlen
Die Turnierleitung kann die Finanzierung übernehmen (z.B. wenn für ein Spiel die Schiedsrichter durch die TL gestellt werden)
Grundsätzlich gilt die folgende Regelung:
Sollte ein Schiedsrichter benötigt werden, jedoch zu diesem Zeitpunkt keiner in der nötigen Stufe verfügbar sein, so gelten die folgenden Regeln:
Sollten beide Varianten nicht möglich sein, muss das Spiel durch die beiden Teams weideraufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, so führt dies dazu, dass das Team, welche das Spiel nicht weiterführen möchte, das Spiel Forfait verliert. Sollten beide Teams nicht weiterspielen wollen, wird das Spiel für beide Teams als Niederlage gewertet.
Um den Anforderungen der Schiedsrichterausbildung gerecht zu werden, definiert die STF zwei zusätzliche Schiedsrichtertypen:
Ein passiver Schiedsrichter nimmt im Spiel keine aktive Rolle ein. Das heisst er greift nur auf Verlangen eines Teams/Spielers ein.
Der aktive Schiedsrichter übernimmt die Leitung des Spiels. Der Schiedsrichter-Coach ist gleichzeitig mit am Tisch und hat jederzeit die Möglickeit die Entscheidung des aktiven Schiedsrichters zu überstimmen wie auch ins Spiel einzugreifen. Weiter hat der aktive Schiedsrichter jederzeit die Möglichkeit, mit dem Coach Rücksprache zu halten.
Die Schiedsrichterkommission besteht aus min. drei Personen. Wobei eine Person die Verantwortung inne hat.
Die Schiedsrichterkommission hat die Kompetenz und den Auftrag, das Reglement Schiedsrichterwesen weiterzuentwickeln.
Die Schiedsrichterkommission hat gegenüber der STF sowie den Spielern die folgenden Pflichten:
Der STF-Vorstand erhält für jede Anpassung, die von der Schiedsrichterkommission zur Umsetzung empfohlen wird ein Veto-Recht. Mit diesem Veto-Recht wird verhindert, dass die Schiedsrichterkommission Anpassungen an Reglementen vornimmt, die nicht der strategischen Ausrichtung des Tischfussball-Verbandes entsprechen.
Die Schiedsrichterkommission wird grundsätzlich durch die Delegiertenversammlung der STF gewählt. Der Vorstand der STF kann jedoch jederzeit zusätzliche Mitglieder bestimmen oder Mitglieder aus der Komission ausschliessen.
Die Kommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
Die Mitglieder sind gewillt, das Schiedsrichterwesen der STF im Sinne der Community weiterzuentwickeln. Sie stimmen den unter dem Punkt "Pflichten" definierten Anforderungen zu.
Die Leitung der Schiedsrichterkommission stellt sicher, dass die Meetings organisiert werden und dass die Prozesse eingehalten werden. Die Schiedsrichterkomission wird durch einen durch die Komission bestimmten Leiter geführt.
Die Mitglieder der Schiedsrichterkommission kommunizieren ihren Austritt frühzeitig. Es ist wichtig, dass genügend Zeit besteht, einen Nachfolger zu finden. Mitglieder der Schiedsrichterkommission kündigen ihre Engagement 6 Monate vor dem Austritt.
Die Schiedsrichterkommission wird durch den Vorstand STF für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtsperiode entspricht der Amtsperiode des Vorstandes. Eine Wiederwahl ist möglich. Eine maximale Amtsdauer ist nicht definiert.
Ein grosses Problem im Schiedsrichterwesen sind sogenannte "Hate-Speeches" direkt gegenüber Schiedsrichtern oder im Hintergrund über bestehende Schiedsrichter. Beispiele einer solchen "Hate-Speech" könnten Aussagen sein wie:
Die obigen Aussagen mögen teils harmlos klingen, doch sind dies in jedem Fall direkte angriƯe auf den entsprechenden Schiedsrichter und somit immer unangebracht. Falls es Probleme mit einem Schiedsrichter gab, kann dies jederzeit über unserern Feedbackprozess bearbeitet werden.
Jegliche Hate-Speeches welche an einem Turnier getätigt werden, führen automatisch direkt zu einer Warnung am Turnier. Alle an einem Turnier anwesenden Personen sind angehalten, fehlbares Verhalten sofort der Turnierleitung zu melden.